Krankmeldung

Bei Erkrankung ihres Kindes bitten wir Sie an um eine E-Mail an jedem Krankheitstag bis 08:00 Uhr mit den Angaben

– Vor- und Nachname des Kindes
– Klasse

an unser zentrales Postfach poststelle.textorschule@stadt-frankfurt.de (bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft bei der E-Mail mit „Cc“)

und

über einer Mitschülerin oder einen Mitschüler der Klasse, die in diesem Fall die Fachlehrkraft oder die Klassenlehrkraft ergänzend informiert.

Bei Einhaltung dieses Kommunikationswegs ist sichergestellt, dass die Information über den Krankenstand uns auch bei Fehlzeiten einer Lehrkraft erreicht.

Eine schriftliche Entschuldigung ist notwendig. So könnte eine Krankmeldung aussehen.

Hinweis: Die Krankmeldung des Schulkindes ist ein Teil einer Alarmkette bei Abwesenheit des Kindes zu Unterrichtsbeginn. Erscheint das Schulkind trotz Verlassen des Wohnsitzes nicht an der Schule und kann das Vermissen nicht zeitnah mit den Eltern geklärt werden, erfolgt eine Information an die Polizei und ein Suchauftrag startet.

Erkältung

Kopflausbefall

Damit der „Läuseplage“ möglichst schnell Einhalt geboten werden kann, informieren die Eltern betroffener Kinder umgehend die Klassenlehrkraft. Weitere Informationen des Gesundheitsamts Frankfurt a.M. sowie Behandlungsmethoden.

Behandlungsbestätigung

Eine Behandlungsbestätigung ist für uns wichtig, da wir auf diese Weise Irritationen im Ablauf – auch unter den Schülerinnen und Schülern – vermeiden können.

Bitte legen Sie unserem Sekretariat und der Klassenlehrkraft eine Behandlungsbestätigung vor, wenn das Kind wieder in die Schule kommt.

Läuse

Hinweise zur Meldepflicht von Infektionskrankheiten

In Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, breiten sich Infektionen besonders leicht aus. Daher hat der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz (IfSG) Regelungen zur Infektionsprävention in Kindergemeinschaftseinrichtungen erlassen. Zu diesen Regelungen zählen u.a. die Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht der Eltern und Meldepflichten der Schule an das Gesundheitsamt. Aus dem Meldebogen, der von der Schule an das Gesundheitsamt nach Information durch die Eltern weitergeleitet wird, sind die meldepflichtigen Infektionskrankheiten zu entnehmen. Beispielhaft sind die Infektionskrankheiten Windpocken, Mumps oder Masern zu nennen.