Für das Zusammenwirken der Schulleitung mit Lehrkräften und Eltern gibt es neben der Lehrerkonferenz als weiteres Organ die Schulkonferenz. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus, gemeinsam Schule und Schulentwicklung zu gestalten.
– Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
– Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
– die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit
– Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
– Öffnung der Schule nach außen
– den schuleigenen Haushalt
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und tagt nicht öffentlich. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.
Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterinals Vorsitzende sowie jeweils mit der Hälfte der Sitze Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Personengruppen der Eltern. Jede dieser beiden Gruppen wählt ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich, also
– dieGesamt-Lehrerkonferenz wählt aus ihrer Mitte die Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer,
– der Schulelternbeirat wählt aus der gesamten Schulelternschaft die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern.
Mitglieder der Schulkonferenz gewählt für die Amtsperiode 2023-2025:
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben heraus mit allen weiteren Informationen. Alle Eltern der Schule sind wählbar. Sie müssen zum Wahltermin persönlich erscheinen und eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen, die im Sekretariat der Schule ausgestellt wird.